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AGB


1 Geltungsbereich

Diese Bestimmungen gelten für Verträge über Telekommunikationsdienstleistungen mit OR Network, insbesondere für Verträge über Sprach-Datenkommunikation- und Internetdienstleistungen sowie die Zurverfügungstellung von Festverbindungen.

2 Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Vertrag kommt durch Unterschrift beider Vertragspartner, durch erstmalige Leistungserbringung von OR Network oder mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung von OR Network als Annahme bei dem Kunden nach dessen schriftlicher Beauftragung zustande. Der Vertrag kommt ausschließlich mit dem Inhalt zustande, welcher durch die Vertragsbestätigung von OR Network einschließlich der darin aufgeführten Leistungsbeschreibungen bestimmt wird.

2.2 Sofern sich OR Network zur Erfüllung des Vertrages Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

3 Allgemeine Leistungen von OR Network

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus diesen AGB, der jeweiligen Leistungsbeschreibung von OR Network sowie den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragspartner.

3.1 OR Network stellt dem Kunden die vereinbarten OR Network Dienstleistungen entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung zur Verfügung.

3.2 OR Network wird den Kunden in jedem Falle einer längeren, vorübergehenden Leistungseinstellung oder -beschränkung in geeigneter Form über Art, Ausmaß und Dauer der Leistungseinstellung oder -beschränkung vorher unterrichten, soweit diese Leistungseinstellung vorhersehbar ist.

3.3 Die von OR Network beim Kunden für die Bereitstellung des Anschlusses installierten und überlassenen Einrichtungen, Geräte, Software und Unterlagen bleiben dingliches und geistiges Eigentum von OR Network, soweit kein Eigentumsübergang gesondert vereinbart wird. Die überlassenen Einrichtungen dürfen keinem Dritten überlassen werden und nur an den vereinbarten Standorten zu dem vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die installierten Einrichtungen pfleglich zu behandeln und vor dem unbefugten Zugriff und Eingriff durch Dritte zu schützen.

3.4 Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sämtliche überlassenen Einrichtungen, Geräte, Software und Unterlagen sowie etwaige Kopien an OR Network zurückzugeben.

3.5 Dem Kunden ist bekannt, daß Telekommunikationsdienstleistungen Änderungen unterliegen, welche durch technische Neuentwicklungen sowie gesetzliche und/oder behördlicher Neuregelungen begründet sind. OR Network behält sich daher vor, Service und Leistungen für den Kunden dem jeweiligen Entwicklungsstand im Telekommunikationsbereich anzupassen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt für Installation und Betrieb der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen OR Network unentgeltlich und rechtzeitig eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume bzw. Grundstücke sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung und hält diese für die Dauer des Vertrages im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand. Der Kunde ermöglicht OR Network und deren Gehilfen den jederzeitigen Zutritt zu den technischen Einrichtungen zwecks Durchführung des Vertrages.

4.2 Erkennbare Schäden und Mängel an den Einrichtungen von OR Network hat der Kunde unverzüglich OR Network mitzuteilen.

4.3 Der Kunde darf die bereitgestellte OR Network Dienstleistung nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe Gesetze in der jeweils gültigen Fassung benutzen.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die OR Network-Dienstleistung bezüglich der Internetbereitstellung nicht rechtsmißbräuchlich zu nutzen. Insbesondere dürfen keine beleidigenden, verleumderischen, sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte über die vonOR Network überlassenen Telekommunikationswege verbreitet oder einer solchen Verbreitung Vorschub geleistet werden, insbesondere indem der Kunde eine Zugriffsmöglichkeit mittels Hyperlink für Dritte eröffnet. Der Kunde stellt OR Network von allen eventuellen und tatsächlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der tatsächlichen oder angeblichen Verletzung der vorgenannten Pflichten oder sonstigen Obliegenheiten gegen OR Network erhoben werden.

4.5 Domain- Inhaber sind für die Inhalte ihrer Domains selbst verantwortlich. Für Urheberrechtsverletzungen kann OR Network nicht verantwortlich gemacht werden. Für Ansprüche Dritter die aufgrund der Urheberrechtsverletzung geschädigt worden sind, kommt OR Network nicht auf.

4.6 Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen und logischen Struktur des OR Network-Netzes führen können und deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland nicht zulässig sind.

4.7 Der Kunde ist für sämtliche Beschädigungen und / oder Verluste von OR Network Einrichtungen in seinem Risiko- und Verantwortungsbereich verantwortlich und hat OR Network den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen; ausgenommen sind die Schäden, die OR Network selbst zu vertreten hat.

4.8 Der Kunde hat OR Network unverzüglich jede Änderung, welche das Vertragsverhältnis betrifft, insbesondere seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform, seiner Rufnummer und seiner Anschlußart mitzuteilen.

5 Überlassung an Dritte

5.1 Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von OR Network die OR Networkdienstleistung nicht zur Nutzung überlassen. Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, die aus der Nutzung der OR Networkdienstleistung durch Dritte entstehen, soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.

5.2 Der Kunde darf die OR Networkdienstleistung nicht zu gewerblichen Zwecken nutzen, wenn der Vertrag allein private Nutzungen beinhaltet.

6 Termine und Fristen

6.1 Vereinbarte Fristen und Termine verschieben sich bei einem von OR Network nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis um den Zeitraum, für welchen dieses Hindernis andauert.

6.2 Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von OR Network wegen Verzugs des Kunden mindestens um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber OR Network nicht nachkommt.

6.3 Gerät OR Network mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn OR Network eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen nicht einhält.

7 Zahlungsbedingungen

7.1 Die vom Kunden an OR Network zu zahlenden Preise bestimmen sich nach den jeweils gültigen Preisen bzw. Preislisten inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies gilt auch im Falle einer Änderung nach Ziffer 16 der AGB.

7.2 Monatlich zu zahlende nutzungsunabhängige und pauschale Entgelte sind im Voraus zu zahlen. Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit dem Tag der ersten Bereitstellung der Leistung durch OR Network . Sind monatlich zu zahlende Entgelte für Teile eines Kalendermonats zu zahlen, wird jeder Tag des Monats, für den eine Zahlungspflicht besteht, mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet. Alle übrigen Entgelte sind nach Leistungserbringung zu zahlen.

7.3 Sämtliche Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar.

7.4 Soweit der Kunde OR Network keine Einzugsermächtigung erteilt hat, muß der Rechnungsbetrag zehn Tage nach Rechnungsdatum auf dem in der Rechnung angegebenen Konto von OR Network gutgeschrieben sein. Hat der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt, und weist das entsprechende Konto keine Deckung auf, hat der Kunde deshalb entstehende Kosten zu tragen.

7.5 Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch Nichteinlösung eines Schecks oder eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, daß der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre.

7.6 Hat der Kunde Einwendungen gegen Forderungen von OR Network, sind diese innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten Anschrift zu erheben. OR Network wird den Kunden auf die Einwendungsfrist und die Rechtsfolgen des Fristversäumnisses gesondert hinweisen.

War der Kunde ohne Verschulden verhindert, diese Einwendungsfrist einzuhalten, so kann er die Einwendungen innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses nachholen. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft OR Network keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.

8. Verzug und Pflichtverletzung des Kunden

8.1 OR Network ist nur berechtigt den Zugang des Kunden zu sperren, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens einem Monat in Verzug ist und eine etwaige geleistete Sicherheit verbraucht ist und OR Network dem Kunden diese Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht hat.

Die für ihn im Netz gespeicherten Daten (e-mails) werden in diesem Fall 1 Monat gespeichert und danach gelöscht.

8.2 OR Network ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4%, sofern ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt 5%, ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, daß OR Network im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges behält sich OR Network vor.

8.3 Kommt der Kunde mit der Erfüllung seiner übrigen Pflichten und Obliegenheiten in Verzug oder verletzt er diese schuldhaft, kann OR Network Ersatz für den ihr entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen.

8.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche von OR Network wegen Verzuges des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, bleibt unberührt.

9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Gegen Ansprüche von OR Network kann der Kunde nur mit Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder in einem gerichtlichen Verfahren entscheidungsreif sind. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

10 Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt ist OR Network von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Leistungsverhinderung anhält. Als Fall höherer Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Arbeitskampfmaßnahmen, Unterbrechungen der Stromversorgung, behördliche Maßnahmen, Störungen von TK-Netzen und Gateways, sofern sie außerhalb der Verfügungsgewalt von OR Network liegen und ähnliche Umstände, soweit sie von OR Network nicht zu vertreten sind.

11 Haftung

11.1 OR Network haftet für Sach- und Vermögensschäden, die ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Sie haftet darüber hinaus für Sach- und Vermögensschäden, wenn diese auf der Verletzung einer von OR Network zugesicherten Eigenschaft oder einer Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht von OR Network beruht. Soweit OR Network leicht fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf einen Betrag 10.000,-- DM.

11.2 Die Haftung von OR Network für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, beschränkt sich gegenüber den einzelnen geschädigten Personen auf 10.000,-- DM und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten 100.000,-- DM je schadenverursachendes Ereignis. Übersteigt die Summe der Einzelschäden, die auf dasselbe Ereignis zu zahlen sind, diese Höchstgrenzen, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

11.3 OR Network haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen hinsichtlich deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, daß diese frei von Rechten Dritter sind, oder der Absender rechtswidrig handelt, indem er diese Informationen übermittelt.

11.4 Soweit der Kunde Kaufmann ist, sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Dem Kunden steht in diesen Fällen ein Rücktrittsrecht unter Ausschluß aller anderen Ansprüche zu.

11.5 Im übrigen ist die Haftung von OR Network ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.

11.6 Ist eine von OR Network gelieferte Sache mangelhaft, so behält sich OR Network vor, eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung durchzuführen. Sollte die Nachlieferung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist fehlschlagen, so kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages hinsichtlich dieses Vertragsbestandteiles verlangen. Der Kunde hat offensichtliche Fehler innerhalb einer Frist von höchstens 7 Tagen ab Lieferung von OR Network anzuzeigen. Wird diese Anzeige nicht rechtzeitig getätigt, so wird der Kunde mit etwaigen Ansprüchen daraus nicht mehr gehört.

11.8 Ist eine von OR Network überlassene Einrichtung mit einem Mangel behaftet oder es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, die ihren vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigt, so hat der Kunde das Recht, von OR Network die Mängelbeseitigung zu verlangen. Statt der Mängelbeseitigung kann OR Network auch Ersatzeinrichtungen liefern. Unberührt bleiben davon die gesetzlichen Ansprüche des Kunden.

12 Vertragslaufzeit und Kündigung

12.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Termin. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Tag der ersten Bereitstellung der Leistung durch OR Network.

12.2 Verträge können nach Ablauf der Vertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden, sofern in der Produktbeschreibung keine abweichenden Angaben festgehalten sind.

12.3 Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Als wichtiger Grund für OR Network gilt insbesondere erhebliches vertragswidriges Verhalten des Kunden. Dazu gehören auch Manipulationen an den technischen Einrichtungen und betrügerische Handlungen. Im übrigen behält sich OR Network die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

12.4 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der geschuldeten Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der der durchschnittlich geschuldeten Vergütung für die letzten zwei Monate entspricht, in Verzug, ist OR Network berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

12.5 Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis, bevor der Anschluß bereitgestellt ist oder kündigt OR Network den Vertrag aus von dem Kunden veranlaßten wichtigem Grund vor betriebsfähiger Bereitstellung des Anschlusses, so hat der Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen. OR Network ist darüber hinaus in diesen Fällen berechtigt, von dem Kunden eine sofort fällige Schadensersatzpauschale in Höhe von 10% des vereinbarten Entgeltes für die Bereitstellung des Anschlusses zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, daß OR Network kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche von OR Network bleiben unberührt.

13 Datenschutz und Fernmeldegeheimnis

13.1 Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind u. a. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Telekommunikationsgesetz (TKG), Telekomunikations-Kunden-schutzverordnung (TKV), Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV) und das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG).

Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG, TKG, TDSV und TDDSG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

13.2 Die Verarbeitung der Nachrichteninhalte erfolgt grundsätzlich in Anlagen von OR Network, Nachrichteninhalte werden im Auftrag oder durch Eingabe des Kunden in Anlagen anderer Netzbetreiber weitergeleitet. Dabei werden auch die erforderlichen Verbindungsdaten übermittelt.

13.3 Der Kunde ist verpflichtet, OR Network schriftlich mitzuteilen, ob und inwieweit seine Daten verwendet werden sollen. Anderenfalls verwendet OR Network die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. OR Network wird in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen auf die datenschutzrechtlichen Regelungen gesondert hinweisen.

14 Sicherheitsleistung

14.1 OR Network ist berechtigt, vor Abschluß des Vertrages bzw. der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen von dem Kunden eine angemessene Sicherheitsleistung (Geldsumme oder Bürgschaft eines in der Europäischen Union ansässigen Kreditinstituts) zu verlangen, wenn zu befürchten ist, daß der Kunde diesen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Die Höhe der Sicherheitsleistung richtet sich bei Vertragsabschluß nach den zu erwartenden Entgelten für einen Monat, während der Vertragslaufzeit nach dem durchschnittlichen Entgelt für die letzten drei Monate vor der Anforderung der Sicherheitsleistung.

14.2 Ist als Sicherheit eine bestimmte Geldsumme durch den Kunden zur Verfügung zu stellen, hat OR Network diesen Betrag getrennt von ihrem übrigen Vermögen bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Zinsen stehen dem Kunden zu. Sie erhöhen die Sicherheit.

14.3 OR Network hat die Sicherheiten zurückzugeben, sobald die Voraussetzungen für die Sicherheitsleistung nicht mehr bestehen.

Schufa-Klausel

Der Kunde ist damit einverstanden, daß OR Network bei der für den Wohnsitz bzw. Firmensitz des Kunden zuständigen Schufa (Schutzgesellschaft für allgemeine Kreditsicherung mbH) und / oder bei einer entsprechenden anderen Wirtschaftsauskunftei Auskünfte einholen kann. OR Network ist berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nichtvertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallen, kann OR Network hierüber ebenfalls Auskunft erhalten. Die jeweilige Datenübermittlung und Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von OR Network, eines Kunden der Schufa oder einer anderen entsprechenden Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

16 Vertragsänderungen

16.1 OR Network kann die vertraglichen Vereinbarungen ändern. Änderungen werden gegenüber dem Kunden nur wirksam, wenn sie ihm schriftlich mitgeteilt worden sind und der Kunde ihnen nicht schriftlich binnen eines Monats nach Zugang des Mitteilungsschreibens widersprochen hat. OR Network weist den Kunden auf diese Folge in dem Mitteilungsschreiben hin.

16.2 Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung innerhalb eines Monats nach Zugang des Mitteilungsschreibens kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung nach Ablauf der Frist wirksam. OR Network weist den Kunden in dem Mitteilungsschreiben auf das Kündigungsrecht hin.

17 Schlußbestimmungen

17.1 Abweichungen von diesen AGB oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen ist für beide Seiten GIEßEN, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen handelt. Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17.3 Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Bedingungen und/oder eventuell ergänzender Vertragsvereinbarungen unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, daß der Vertrag eine Regelungslücke enthält.

17.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und OR Network widerspricht ausdrücklich deren Einbeziehung und Geltung in diesen Vertrag.

17.5 Soweit die Regelungen in den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Produkte von OR Network von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, haben die Leistungsbeschreibungen vorrangige Geltung.

17.6 Bezüglich der Einführung des EURO gilt, daß

OR Network nicht verpflichtet ist, in der Übergangszeit in der Einheit EURO abzurechnen; die im Vertrag geltenden Zahlungspflichten als in EURO vereinbart gelten, sobald der EURO allein zulässiges Zahlungsmittel wird; die Umrechnung auf der Grundlage des amtlichen Umrechnungskurses erfolgt;

die Wirksamkeit des Vertrages von der Umstellung unabhängig ist;

die Umstellung keiner Partei ein Recht auf Kündigung, Rücktritt, Anfechtung, Vertragsanpassung oder sonstige Vertragsänderungen gewährt.

Geschäftsräume

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden entweder bei Vertragsabschluß dem Kunden übergeben oder liegen zur jederzeitigen Einsichtnahme während der üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsstellen von

OR Network
Eiserne Hand 11
35305 Grünberg

aus und können auch auf Anfrage zugesendet werden.


(Stand 10.02.00)

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